Kontakt
Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden ist, gilt folgendes zu beachten:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden (Montags von 7:00 bis 17:00 h, Dienstag bis Freitag 7:30 bis 13:00 h) verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten.
Schriftliche Kontaktaufnahme:
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Schriftstücke einbringen möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Per Post:
Gemeinde Fohnsdorf
Hauptplatz 3
8753 Fohnsdorf
2. Per Telefax: +43 3573 2431 - 107
3. Per E-Mail: gde@fohnsdorf.gv.at
Hinweis:
Wenn Sie Anbringen elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online Formular) einbringen, beachten Sie bitte die Externe Verknüpfung [E-Mail Policy der Gemeinde] technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist wichtig für uns. Aus diesem Grunde betreiben wir unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Datenschutzrichtlinie einen Überblick darüber vermittelt, welche Daten wir erfassen könnten, wie diese Daten einsetzt, schützt und mit wem wir sie ggf. teilen.
Gemeinde Fohnsdorf
A-8753 Fohnsdorf
Hauptplatz 3
Tel.: +433573 2431
Fax: +43 3573 2431 - 107
E-Mail: gde@fohnsdorf.gv.at
Parteienverkehr
Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
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