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Umwelt / News |
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Achtung! Unbefugte Sammler unterwegs!
Mit Flugzetteln organisieren sich unbefugte Abfallsammler.
Meist kommen diese aus dem benachbarten Ausland.
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Mit solchen Aufrufen möchten diese „Sammler“ die Bevölkerung dazu animieren,
nicht mehr gebrauchte Waren scheinbar einfach los zu werden.
Aber Achtung!
Ein Erlass (FA13A-38.00 344-05/11, vom 2.11.2005) der Steiermärkischen
Landesregierung stellt fest:
„Es ist anzunehmen, dass diese „Sammler“ keine befugten Entsorger sind, weil
Ihnen vermutlich jegliche Sammlerberechtigung fehlt. Besonders gilt dies bei der
Sammlung von gefährlichen Abfällen (Autobatterien, Kühlschränke, Fernseher usw.)
Es werden auch nur Abfälle mitgenommen, die gewinnbringend sind. Der Rest bleibt
an Ort und Stelle, was schon viel Unmut bei den Besitzern hervorgebracht hat.
Die Gemeinde hat laut Steiermärkischem Abfallwirtschaftsgesetz für eine
geordnete Sammlung in ihrem Gemeindegebiet zu sorgen und der
Liegenschaftseigentümer ist berechtigt und verpflichtet seine Abfälle durch die
öffentliche Abfuhr sammeln und abführen zu lassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur die „Sammler“
rechtwidrig handeln, sondern auch jene Liegenschaftseigentümer, die der
Aufforderung nachkommen!
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass derartige Sammelaktionen
gesetzeswidrig und daher verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden sind.
Das
Strafausmaß für die Sammler und den Liegenschaftseigentümer erstreckt sich bis
zu einer Höchststrafe von 36.340 €.
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